Nachdem der durchschnittliche Dieselpreis in 2021 bereits um 26% und in 2022 um weitere 44% gestiegen ist, zeigen sich bei der Fortschreibung Probleme. Zwar wird sich der Unternehmer im laufenden Jahr über eine kräftige Nachzahlung freuen, jedoch kann die zeitverzögerte Ermittlung auf Basis des jeweiligen Vorjahres geradezu gefährlich für die Rentabilität werden.
Wer nämlich in 2023 weniger fährt als im Jahr 2022, wird die 44% Steigerung lediglich auf die verringerte Leistung ausbezahlt bekommen. Umgekehrt zählt derjenige mit im Folgejahr ausgeweiteten Verkehren zu den Glücklichen, die überproportional mehr Geld erhalten. Korrekt ist die Auszahlung der Preisgleitklausel nur bei genau gleicher Kilometerleistung in beiden Jahren.
Über die zu fahrenden Dienste hinaus hat das Jahr 2023 zwei Arbeitstage weniger als 2022. Ähnlich verhält es sich mit den Arbeitstagen der Lehrer (1). In einem Großteil der Bundesländer wird im Jahr 2022 an mehr Tagen gearbeitet als in 2023. Zwar dreht es sich »nur« um 0,5% bis 1% Leistungsrückgang, jedoch wird der Unternehmer auf dieser Summe bei nicht korrigierter Preisfortschreibung automatisch sitzenbleiben. Bei Dieselkosten von 250.000 € p.a. sind das immerhin 450 €. (2)
Im Grunde genommen geht es bei Leistungsschwankungen noch um viel mehr als die automatische Verschiebung bei den Schultagen. Wenn im Folgejahr weniger Dienste zu fahren sind, können bei den vorfinanzierten Treibstoffkosten unter dem Strich große Summen fehlen. Ein weiteres Dilemma ist, dass die Anpassung der Kostenanteile (Anteil der Treibstoffkosten an den Gesamtkosten) auch ohne die Änderung der gefahrenen Kilometer üblicherweise zu spät kommt. Bei korrekter Berechnung müsste man erstmal den zukünftigen Kostenanteil berechnen und erst dann auf dieser Grundlage die Treibstoffkosten fortschreiben. Wenn während dem Jahresverlauf 2022 aus 15% Dieselanteil 25% werden, muss sich die Kostenfortschreibung bereits heute auf die 25% beziehen!
Unser Rat: Ganz so einfach ist die korrekte Preisfortschreibung nicht. So mancher Auftraggeber wird versuchen, sich der Diskussion zu entziehen. Zudem sind die Fahrpläne des kommenden Schuljahres noch gar nicht bekannt. Dennoch sollten Sie sich frühzeitig um die Korrektur Ihrer Preisfortschreibung kümmern. Schließlich ist es hinterher immer schwieriger, eine Anpassung zu erzielen, wenn das Kind sozusagen in den Brunnen gefallen ist. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Anpassung Ihrer Dieselfortschreibung.
(1) https://www.schnelle-online.info/Arbeitstage-Lehrer.html
(2) 250.000 € * 1% * (44%-26%) = 450 €
Autor: Hagen Wendlandt
Dieser Artikel stammt aus »Der Grüne Renner – Wendlandt-Beratertipps für Omnibusunternehmer«